PPWR im Blick

Hand zieht den Selbstklebestreifen einer ColomPac‑Versandverpackung ab; im Vordergrund steht der Schriftzug ‘PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation’.

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt ab 12.08.2026 – und bringt tiefgreifende Änderungen für alle, die Verpackungen herstellen, einsetzen oder in Verkehr bringen. Wir beschäftigen uns intensiv mit diesem Thema, verfolgen die aktuellen Entwicklungen und sind vorbereitet:

  • Zeitplan: Inkraft seit Februar 2025, einige Punkte verbindlich ab August 2026, dann schrittweise Erweiterung
  • Recycling: Die PPWR sieht Wellpappeverpackungen als Benchmark für recyclingfähige Verpackungen, wichtig bleiben Monomaterial, Kennzeichnung und weitere Optimierung
  • Stoffbeschränkungen: Klare Grenzwerte für Schadstoffe (z. B. Schwermetalle, PFAS)
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Neue Registrierungs-, Nachweis- und Kostenpflichten führen zu erweiterten Dokumentationen
  • Rollenverständnis: Hersteller, Lieferant, Importeur oder Händler – Pflichten hängen von der Rolle ab

Schon jetzt lassen sich Verpackungen optimieren, Monomaterialkonzepte umsetzen und Dokumentationen vorbereiten.

Wir kennen die heute bekannten Inhalte der PPWR und beraten Sie praxisnah und vorausschauend.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.

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