Dinkhauser Kartonagen Vertriebs-GmbH – AGBs Deutschland
Preisangebote
gelten freibleibend, aufgrund derzeitiger Löhne, Material- und Papierkosten ab Lieferfirma und ausschließlich Verpackung. Bei Erhöhung dieser Kosten ist der Lieferant berechtigt, den Preis bis zur Lieferung angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Dies gilt insbesondere bei Rahmen-/Ratenlieferungsverträgen. Der Besteller ist in diesem Fall nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Lieferungen
erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir behalten uns nachstehende Mehr- und Minderlieferungen vor: bis zu 500 Stück -25% bis zu 3000 Stück -20% ab 3000 Stück -10% Sie sind zum vereinbarten Preis zu verrechnen. Geringfügige Abweichungen in Farbnuancen oder im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für Gewichtsabweichungen bis zu 5% können wir nicht haftbar gemacht werden. Rügen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Im Falle des Annahmeverzuges gelten Lagerungsgebühren in angemessener Höhe, mindestens jedoch solche von 1% des Warenwertes pro Monat, als vereinbart. Urheber-, Markenschutz- und Vervielfältigungsrechte verbleiben jedenfalls dem Lieferanten. Der Besteller trägt für die Verletzung von Urheber-, Markenschutz- und Vervielfältigungsrechten die volle Verantwortung und hat den Lieferanten im Falle der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, über urheberrechtliche Verhältnisse Erkundigungen einzuziehen.
Vervielfältigungsmittel
Die von wem immer hergestellten und bezahlten Vervielfältigungsmittel wie Stanzformen, Druckplatten, Lithografien, Klischees und Werkzeuge bleiben das unveräußerliche Eigentum des Lieferanten, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Ein Herausgabeanspruch durch den Besteller besteht daher nicht.
Aufbewahrung
Der Lieferant übernimmt hinsichtlich der Übernahme von Manuskripten, Originalen, Klischees, Druckunterlagen sowie ähnlichem keinerlei Haftung aus Verwahrungsverträgen.
Betriebsstörungen
Fälle höherer Gewalt sowie Streiks, Aussperrungen, nicht rechtzeitige Belieferung mit dem zur Abarbeitung des Auftrages benötigten Materials und dergleichen führen zunächst zu einer Verlängerung der Lieferfristen und entbinden gegebenenfalls den Lieferanten von seiner Lieferverpflichtung; der Besteller ist solchenfalls nicht zur Zurückziehung des Auftrages berechtigt.
Schadenersatzansprüche
Der Lieferant haftet in voller Höhe bei eigenem Vorsatz und groben Verschulden und dem seiner Angestellten. Dem Grunde nach haftet der Lieferant bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb solcher für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, wobei sich die Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verwender ausgeschlossen.
Impressum
Der Lieferant ist berechtigt, Firmennamen sowie Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten und Erzeugnisse auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers anzubringen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Warenlieferungen bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers.
Gerichtsstandvereinbarung
Soweit es sich bei dem Vertragspartner des Lieferanten um einen Kaufmann handelt, ist Regensburg Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag.